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Rat & Tat

Mag. Markus Dörfler, LL.M.

Partner
Geschäftsführender Gesellschafter

Als 20-jähriger schon Unternehmensgründer. Hin- und hergerissen zwischen EDV-Technik und Juristerei, entschied er sich für das Richtige und wurde zu dem IT-Rechtsanwalt schlechthin. Legendär der Ausspruch eines EDV-Technikers: „Ein Anwalt, der mich versteht – das ist ja wie ein Jockey, der nebenbei Gewichtheber ist!“ Gewichtheber ist er nicht – wenn er stemmt, dann Rechtsprobleme. Und Sport? Ja: mit Leidenschaft Bouldern.

markus.doerfler@h-i-p.at (43 - 1) 521 75-41 Assistentin: Natasa Jevremovic

lässig

&

fokussiert

Publikationen

Dörfler

Die Krux mit E-Mails

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Dörfler

Ärztliche Tätigkeit und Datenschutz


www.lindeverlag.at

Dörfler / Streit

Contact-Tracing im Wirtshaus: Wer muss wem was melden?

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Dörfler

Hacker-Angriff bei Telekom Austria: Was jeder Einzelne tun kann


www.diepresse.com

Dörfler

Spam-Verbot in Corona-Krise noch zeitgemäß?


www.diepresse.com

Dörfler

Verein und Datenschutz

Dörfler

"Der Druck ist geringer geworden"

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Streit / Dörfler

Ist Ihr Unternehmen DSGVO-fit?

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Dörfler

Data protection reloaded - The GDPR chances and risks

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Dörfler

Die E-Mail: Verletzung von Ansehen und Ehre des Standes?

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Dörfler

Zur Aktualisierungspflicht für Online-Archive

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Koukal / Streit / Dörfler / Jung

Rechtsberatung Internet


www.weka.at

Dörfler

Negatorischer Unterlassungsanspruch bei unbefugtem Eindringen in ein IT-System

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Dörfler

Datenschutz: OGH auf Abwegen?

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Dörfler

Widerspruch gem. § 28 Abs 2 DSG bei Bonitätsdatenbanken

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Dörfler

Nicht ewig im Bann früherer Schulden

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Kommende Termine

Der Klügere gibt immer nach – aber erst, wenn er durch Schaden klug geworden ist.

(Karl Kraus)

Vielleicht finden wir ja andere Wege der Klugheit.

Curriculum
Vitae

  • seit 2016

    Partner der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG

  • 2012 - 2016

    Selbstständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit Höhne, In der Maur & Partner

  • 2010 - 2012

    Rechtsanwaltsanwärter bei Held Berdnik Astner & Partner

  • 2007 - 2010

    Rechtsanwaltsanwärter bei Höhne, In der Maur & Partner

  • seit 2007

    Graduierung zum Master of Laws (LL.M.)

  • 2006 - 2007

    Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation der Universität Wien

  • 2004 - 2005

    Juristischer Mitarbeiter bei Dr. Harald Müller

  • 2000 - 2005

    Freier Mitarbeiter bei "B & D" Eventtechnik

  • 1999 - 2005

    Unternehmensgründung Synaptic Networks

  • 2006

    Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften

  • 2005 - 2006

    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Linz

  • 1999 - 2005

    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz

Anerkennungen
& Awards

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Markus Dörfler im Gebiet "Technologierecht" unter Österreichs Beste Anwälte 2024.

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Markus Dörfler unter Österreichs Beste Anwälte 2023 in den Gebieten "Datenschutzrecht", "Gewerblicher Rechtsschutz", "IT-Recht", "Technologierecht" und "Telekommunikationsrecht". Außerdem wird Markus Dörfler mit dem Titel des Anwalt des Jahres im Fachgebiet Datenschutzrecht ausgezeichnet.

„Best Lawyers“ empfiehlt Markus Dörfler in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2022) für die Bereiche „Intellectual Property Law“, "Information Technology Law", „Privacy and Data Security Law“ und "Technology Law".

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Markus Dörfler unter Österreichs Beste Anwälte 2021 in den Gebieten IT-Recht und Technologierecht.

„Best Lawyers“ nennt Markus Dörfler in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2020) für den Bereich „Technology Law“.

The Legal 500 nennt Mag. Markus Dörfler, LL.M. im Jahr 2019 als Hauptansprechpartner im Bereich des Datenschutzrechts bei h-i-p.

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Blogartikel

Vorsicht bei Contact-Tracing-Listen (21.9.2020)

Vereine, die sich dazu entschließen, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen, leisten einen wertvollen Beitrag um allfällige Corona Cluster aufzuspüren. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, wie ein Fall in Deutschland nunmehr zeigt.

Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen – oder kurz: Das Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ (7.9.2020)

Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der der Förderung des verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen der Nutzer über bestimmte Inhalte auf Kommunikationsplattformen und der unverzüglichen Behandlung solcher Meldungen dienen soll, so § 1. Hoffentlich hat man sich beim Inhalt mehr überlegt als bei der Überschrift „Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen“.

Das Ende des US Privacy Shield und seine datenschutzrechtlichen Folgen (16.07.2020)

In seiner jüngsten Entscheidung hat der EuGH (EuGH vom 16.07.2020 zu C-311/18) erkannt, dass das US Privacy Shield zwischen der EU und den USA die Rechte der europäischen Bürger nicht ausreichend schützt und daher nicht gilt. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, da die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten in den meisten Fällen auf das US Privacy Shields gestützt wird.

Veranstaltungen während Covid-19 – datenschutzrechtliche Fragen (6.7.2020)

In der jüngsten Covid-19 Lockerungsverordnung hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen zulässig sind. Bei Sportveranstaltungen und Fach- und Publikumsmessen sowie bei kulturellen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist ein Covid-19 Präventionskonzept zu erstellen, wobei dieses auch „ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten“ beinhalten kann.